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Eigentümer plant den Wirtschaftsplan am Laptop

WEG-Finanzen

Vom ersten Hausgeld bis zur fertigen Jahresabrechnung.

Zwischen dem ersten Hausgeld und der fertigen Jahresabrechnung liegt ein Jahr Buchhaltung – der Teil der Selbstverwaltung, vor dem die meisten Eigentümer Respekt haben. Assistenten führen hindurch, rechnen centgenau und prüfen, ob alles aufgeht.

§ 28 Abs. 1 WEG

Wirtschaftsplan: der Haushaltsplan Ihrer WEG

Jede WEG beschließt jährlich, welche Kosten anfallen und wer wie viel Hausgeld zahlt. Den Wirtschaftsplan für Ihre WEG erstellen Sie im Portal Schritt für Schritt: Sie legen die erwarteten Kosten je Kostenart fest – auf Wunsch mit den Istwerten des Vorjahres als Startpunkt – und das System verteilt sie automatisch nach den Umlageschlüsseln aus Ihrer Teilungserklärung auf die Einheiten.

Das Ergebnis: ein Gesamtwirtschaftsplan, ein Einzelwirtschaftsplan für jeden Eigentümer und eine Beschlussvorlage für die Versammlung. Sobald der Beschluss gefasst ist, entstehen daraus automatisch die monatlichen Zahlungspflichten – niemand muss Beträge von Hand ausrechnen.

  • Assistent übernimmt die Istwerte des Vorjahres als Vorschlag
  • Einzelwirtschaftspläne je Einheit nach Umlageschlüsseln (MEA, Fläche, Personen …)
  • Fertige Beschlussvorlage für die Versammlung
  • Nach dem Beschluss: 12 monatliche Hausgeld-Sollstellungen je Einheit – centgenau

Einzelwirtschaftspläne 2027

je Einheit
WE 1 · EG linksMEA 210276,50 €/ Monat
WE 2 · EG rechtsMEA 186245,00 €/ Monat
WE 3 · 1. OG linksMEA 172226,55 €/ Monat
WE 4 · 1. OG rechtsMEA 162213,40 €/ Monat

Verteilt nach Umlageschlüssel · MEA-Summe geprüft (1000/1000)

Buchhaltung

Buchen ohne Buchhalter: CSV-Import vom Bankkonto

Statt jede Zahlung abzutippen, laden Sie einfach den Kontoauszug als CSV-Datei aus Ihrem Online-Banking hoch. Das Portal liest die Umsätze ein, schlägt anhand des Verwendungszwecks vor, zu welcher Einheit oder Kostenart eine Zahlung gehört, und überspringt bereits importierte Umsätze automatisch.

Einzelne Buchungen – etwa eine Barauslage – erfassen Sie in Sekunden von Hand und hängen den Beleg als Foto oder PDF direkt an. So entsteht nebenbei eine lückenlose, belegte Buchführung, die auch der Beirat oder ein prüfender Eigentümer jederzeit nachvollziehen kann – das Portal ist damit die Buchhaltungs-Software Ihrer WEG, und alle WEG-Finanzen liegen an einem Ort.

  • CSV-Export der Bank hochladen (z. B. Sparkasse, Volksbank)
  • Spalten-Mapping-Assistent erkennt das Format Ihrer Bank
  • Duplikaterkennung verhindert doppelte Buchungen
  • Belege (Rechnungen, Quittungen) direkt an die Buchung anhängen
  • Komplett ohne API-Schlüssel oder Zusatzkosten

kontoumsaetze_juli.csv

Bankimport
01.07.HAUSGELD WE 2 MUELLER+245,00Einheit 2
01.07.HAUSGELD KELLER WE 5+198,50Einheit 5
02.07.STADTWERKE ABSCHLAG−413,00Heizung
01.07.HAUSGELD WE 2 MUELLER+245,00Duplikat

3 Buchungen übernommen · 1 Duplikat automatisch übersprungen

Erhaltungsrücklage & Sonderumlage

Die Rücklage bleibt unantastbar – und sichtbar

Die Erhaltungsrücklage ist das Sparbuch Ihrer WEG für Dach, Heizung und größere Reparaturen. Ordnungsmäßige Verwaltung heißt: Sie wird getrennt vom laufenden Geld geführt. Das Portal bildet genau das ab – mit eigenem Konto, eigenem Saldo und dokumentierten Zuführungen.

Jede Umbuchung zwischen Girokonto und Rücklage wird als eigener Vorgang festgehalten. So sieht jeder Eigentümer schwarz auf weiß, wie die Rücklage wächst – und dass niemand daraus stillschweigend laufende Kosten bezahlt.

Reicht die Rücklage für eine anstehende Maßnahme nicht, beschließt die Gemeinschaft eine Sonderumlage. Das Portal behandelt sie wie einen kleinen Wirtschaftsplan: Der Betrag wird nach dem gewählten Schlüssel auf die Einheiten verteilt, wird zur Zahlungspflicht je Einheit und taucht anschließend in der Rückstandsliste auf wie das Hausgeld.

  • Girokonto und Rücklagenkonto strikt getrennt geführt
  • Umbuchungen Giro ↔ Rücklage mit einem Klick, sauber dokumentiert
  • Kontensalden jederzeit für alle berechtigten Eigentümer einsehbar
  • Erhaltungsplanung: anstehende Maßnahmen mit Kosten und Finanzierungsbedarf
  • Sonderumlage: nach Beschluss centgenau auf die Einheiten verteilt

Girokonto

12.480,50 €

laufende Kosten

Erhaltungsrücklage

28.900,00 €

strikt getrennt

Monatliche Zuführung: 500,00 € – jede Umbuchung dokumentiert

§ 28 Abs. 2 WEG

Jahresabrechnung, die aufgeht – garantiert geprüft

Die Jahresabrechnung Ihrer WEG, oft Hausgeldabrechnung genannt, erstellen Sie mit der Software aus den laufenden Buchungen. Das Portal erstellt die Gesamtabrechnung aus Ihren Buchungen und verweigert die Fertigstellung, solange der rechnerische Endbestand nicht mit dem echten Kontostand übereinstimmt – Fehler fallen also auf, bevor die Abrechnung verschickt wird.

Ist alles geprüft, wird das Ergebnis revisionssicher festgeschrieben: Die beschlossene Abrechnung bleibt dauerhaft unverändert erhalten, auch wenn danach weitergebucht wird. Jeder Eigentümer erhält seine Einzelabrechnung mit Abrechnungsspitze und Steuerausweis als PDF.

  • Harte Kontenprüfung: Endbestand muss zum Kontoauszug passen, sonst keine Fertigstellung
  • Einzelabrechnungen je Einheit inkl. manueller Heizkosten-Verteilung
  • Abrechnungsspitze (Nachschuss oder Guthaben) je Eigentümer
  • § 35a-Ausweis für die Steuererklärung jedes Eigentümers
  • Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG
  • Tagesgenaue Aufteilung bei Eigentümerwechsel im Jahr

Jahresabrechnung 2026

6 Einheiten
  • Kontenprüfung: Endbestand stimmt mit Kontoauszug überein
  • Einzelabrechnungen für 6 Einheiten nach Umlageschlüsseln
  • § 35a-Ausweis (haushaltsnahe Leistungen) je Einheit
  • Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG
Festgeschrieben

Finanzen geklärt – Zeit, anzufangen

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