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Eigentümerin richtet das Portal zuhause am Laptop ein

So funktioniert’s

WEG-Selbstverwaltung – in fünf Schritten.

Von null zur WEG-Selbstverwaltung: In fünf Schritten steht Ihre Eigentümergemeinschaft im Portal – ohne Buchhaltungswissen und ohne Software-Schulung. Das Portal führt Ihre Gemeinschaft der Reihe nach durch die Einrichtung und prüft an den kritischen Stellen automatisch mit.

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    Kostenlos registrieren

    Legen Sie ein Konto als selbstverwaltende WEG an – nur Name, E-Mail und Passwort, keine Zahlungsdaten. Direkt danach richten Sie Name und Erscheinungsbild Ihrer Gemeinschaft ein.

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    Einheiten und Miteigentumsanteile erfassen

    Übernehmen Sie die Einheiten aus Ihrer Teilungserklärung mit Miteigentumsanteilen, Wohnfläche und Personenzahl. Das Portal prüft die MEA-Summe automatisch – Tippfehler fallen sofort auf. Zu jeder Einheit hinterlegen Sie die Eigentümer, auf Wunsch mit Stichtag bei Eigentümerwechsel.

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    Konten und Kostenarten einrichten

    Girokonto und Erhaltungsrücklage mit ihren Anfangsbeständen anlegen, Kostenarten aus dem WEG-Standardkatalog übernehmen (inklusive § 35a- und Betriebskosten-Kennzeichnung) und die Umlageschlüssel festlegen. Danach können Sie sofort buchen oder den ersten Kontoauszug als CSV importieren.

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    Wirtschaftsplan aufstellen und beschließen

    Der Assistent erstellt aus Ihren Kostenarten den Wirtschaftsplan samt Einzelwirtschaftsplänen je Einheit und einer Beschlussvorlage für die Versammlung. Mit dem Beschluss entstehen automatisch die monatlichen Hausgeld-Sollstellungen.

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    Eigentümer und Hausgemeinschaft einladen

    Jeder Miteigentümer erhält einen eigenen Zugang und sieht Abrechnungen, Dokumente und Beschlüsse jederzeit selbst ein. Auf Wunsch laden Sie auch Beirat und Mieter ein – jeder mit genau passenden Rechten. Mieter melden Schäden mit Foto direkt im Portal.

Der rechtliche Rahmen der Selbstverwaltung

Keine WEG ist gesetzlich verpflichtet, eine externe Hausverwaltung zu beauftragen – eine Eigentümergemeinschaft darf sich selbst verwalten. „WEG ohne Verwalter“ heißt dabei in der Praxis: ohne externen Verwalter. Die Gemeinschaft bestellt stattdessen einen Miteigentümer ins Amt – und genau hier macht das Gesetz kleinen Gemeinschaften den Weg frei:

Nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG braucht ein zum Verwalter bestellter Wohnungseigentümer keine Zertifizierung nach § 26a WEG, wenn die Gemeinschaft weniger als neun Sondereigentumsrechte hat – es sei denn, ein Drittel der Eigentümer verlangt einen zertifizierten Verwalter. Die Pflichten aus § 28 WEG (Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht) gelten trotzdem – und genau die deckt dieses Portal ab.

Für die Bestellung des internen Verwalters erstellt Ihnen das Portal einen Mustervertrag für die eigene Selbstverwaltung als PDF – vorausgefüllt mit den Daten Ihrer WEG, mit allen Punkten von Laufzeit über Vergütung bis Haftung. Ihre Gemeinschaft füllt ihn aus, passt ihn an und beschließt ihn.

Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was kostet das Portal?+

Der Start ist kostenlos: Konto anlegen, WEG einrichten und loslegen – ohne Zahlungsdaten. Die Konditionen finden Sie transparent in den AGB.

Welche Unterlagen brauchen wir für den Start?+

Im Kern drei Dinge: die Teilungserklärung (für Einheiten und Miteigentumsanteile), die aktuellen Kontostände von Girokonto und Rücklage sowie die laufenden Verträge (Versicherung, Heizung, Pflege) als Grundlage für den Wirtschaftsplan.

Müssen alle Eigentümer mitmachen?+

Nein. In der Praxis übernimmt eine Person – meist der zum Verwalter bestellte Eigentümer – die Pflege im Portal. Alle anderen brauchen nur ihren Zugang, um Abrechnungen, Dokumente und Beschlüsse einzusehen.

Wir hatten bisher eine Hausverwaltung – wie wechseln wir?+

Lassen Sie sich die Unterlagen übergeben (Kontostände, offene Posten, Beschluss-Sammlung, Verträge) und erfassen Sie die Anfangsbestände im Portal. Ein Wechsel klappt am saubersten zum Beginn eines Wirtschaftsjahres – nötig ist das aber nicht.

Sind unsere Daten sicher?+

Jeder Zugang meldet sich mit eigenem Passwort an, und sämtliche Dateien werden nur nach Berechtigungsprüfung ausgeliefert – ein Mieter sieht also nie die Rückstandsliste oder die Abrechnung der Gemeinschaft. Details stehen in der Datenschutzerklärung.

Was passiert, wenn wir doch wieder einen Verwalter finden?+

Nichts geht verloren: Buchungen, Abrechnungen und die Beschluss-Sammlung bleiben dokumentiert und können einer neuen Verwaltung geordnet übergeben werden. Das Portal selbst ist auch für professionelle Verwalter nutzbar.

Der erste Schritt dauert zwei Minuten

Registrieren Sie Ihre WEG kostenlos – alles Weitere erklärt das Portal Schritt für Schritt.

Fragen vorab? Schreiben Sie uns