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Mehrfamilienhaus mit vermieteten Wohnungen einer Eigentümergemeinschaft

Sondereigentum & Vermietung

Vermietet? Ihr Sondereigentum verwalten Sie gleich mit.

In vielen WEGs sind Wohnungen vermietet. Im Portal verwalten Sie Ihr Sondereigentum gleich mit: Mieterzugang, Betriebskostenabrechnung aus der Jahresabrechnung, CO₂-Aufteilung – ohne Aufpreis.

Mietermanagement

Ihre Mieter bekommen einen eigenen Zugang

Mietermanagement beginnt bei der Erreichbarkeit: Statt Anrufen beim vermietenden Eigentümer melden Mieter einen Schaden mit Foto direkt im Portal, lesen Aushänge und finden ihre Dokumente selbst. Der Eigentümer sieht jeden Vorgang mit – und muss nichts mehr weiterreichen.

Dabei gilt eine harte Grenze: Ein Mieter sieht ausschließlich, was ihn betrifft. Die Finanzen der Gemeinschaft – Rückstände, Buchungen, Abrechnungen – bleiben für ihn unsichtbar.

  • Schäden mit Foto melden und den Stand bis zur Erledigung verfolgen
  • Aushänge und eigene Dokumente lesen – auch am Handy
  • Zählerstände und eigenen Verbrauch einsehen
  • Nachrichten direkt an die Verwaltung statt Zettel im Flur
  • Zugang auch ohne E-Mail: Zugangsschreiben mit Erst-Passwort zum Ausdrucken

Interner Verwalter

führt Bücher & Versammlung

Eigentümer

Abrechnungen, Beschlüsse, Statistiken

Beirat

prüft Abrechnung & Belege

Mieter

meldet Schäden, liest Aushänge

Mietverhältnis je Einheit

Kaltmiete, Kaution, Vertrag – an der Einheit hinterlegt

Die Eckdaten jedes Mietverhältnisses stehen dort, wo sie hingehören: an der Einheit. Kaltmiete, Kaution und die monatliche Betriebskosten-Vorauszahlung sind hinterlegt, der Mietvertrag hängt als PDF daran – und die Vorauszahlung fließt später automatisch in die Betriebskostenabrechnung ein.

So hat der vermietende Eigentümer seine Unterlagen nicht in einem zweiten Ordner neben der WEG-Software, sondern im selben Portal wie die Gemeinschaft.

  • Mietverhältnis mit Beginn und Ende je Einheit erfassen
  • Kaltmiete, Kaution und Betriebskosten-Vorauszahlung als Kerndaten
  • Mietvertrag als Datei direkt am Mietverhältnis abgelegt
  • Beim Mieterwechsel bleibt das alte Mietverhältnis dokumentiert

Einzelwirtschaftspläne 2027

je Einheit
WE 1 · EG linksMEA 210276,50 €/ Monat
WE 2 · EG rechtsMEA 186245,00 €/ Monat
WE 3 · 1. OG linksMEA 172226,55 €/ Monat
WE 4 · 1. OG rechtsMEA 162213,40 €/ Monat

Verteilt nach Umlageschlüssel · MEA-Summe geprüft (1000/1000)

Betriebskostenabrechnung

Aus der Jahresabrechnung wird die Abrechnung für Ihren Mieter

Der lästigste Teil der Sondereigentumsverwaltung ist die jährliche Betriebskostenabrechnung. Im Portal entsteht sie aus der ohnehin vorhandenen WEG-Jahresabrechnung: Die umlagefähigen Kostenanteile Ihrer Einheit werden übernommen, nicht umlagefähige – etwa Verwaltungskosten und Rücklagenzuführung – bleiben automatisch draußen.

Der Vermieteranteil an den CO₂-Kosten wird dabei gleich abgezogen, die Vorauszahlungen Ihres Mieters werden verrechnet. Heraus kommt eine nachvollziehbare Abrechnung als PDF – als Muster, das keine Rechtsberatung ersetzt.

  • Abgeleitet aus der festgeschriebenen WEG-Jahresabrechnung – keine zweite Buchhaltung
  • Nur nach Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähige Kosten werden weitergegeben
  • Vorauszahlungen verrechnet: Nachzahlung oder Guthaben je Mieter
  • Fertig als PDF zum Versenden

Jahresabrechnung 2026

6 Einheiten
  • Kontenprüfung: Endbestand stimmt mit Kontoauszug überein
  • Einzelabrechnungen für 6 Einheiten nach Umlageschlüsseln
  • § 35a-Ausweis (haushaltsnahe Leistungen) je Einheit
  • Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG
Festgeschrieben

CO₂-Kostenaufteilung

CO₂-Kosten fair geteilt – nach dem Stufenmodell des Gesetzes

Seit 2023 tragen vermietende Eigentümer einen Teil der CO₂-Kosten ihrer Mieter – wie viel, hängt vom CO₂-Ausstoß des Gebäudes ab. Das Portal nimmt Ihnen die Tabelle aus dem Gesetzestext ab: Es ermittelt die Stufe, weist Vermieter- und Mieteranteil aus und zieht den Vermieteranteil in der Betriebskostenabrechnung automatisch ab.

Zusammen mit Zählerständen und Verbrauch und der Jahresabrechnung ist damit der ganze Weg von der Heizkostenrechnung bis zur Mieter-Abrechnung abgedeckt.

  • Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter nach CO2KostAufG
  • Das Portal rechnet die Stufe aus dem Verbrauch des Gebäudes aus
  • Der Vermieteranteil wird in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt

Häufige Fragen zu Sondereigentum und Mietern

Was das Mietermanagement kann, wo seine Grenzen liegen – und was es kostet, wenn Sie vermietetes Sondereigentum im Portal gleich mit verwalten. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Was heißt Sondereigentumsverwaltung – und was davon deckt das Portal ab?+

Sondereigentumsverwaltung ist die Verwaltung der eigenen, meist vermieteten Wohnung – im Unterschied zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. wegportal24 deckt den Alltag des vermietenden Eigentümers ab: Mieterzugang, Mietverhältnis mit Kaltmiete, Kaution und Vertrag, Betriebskostenabrechnung aus der Jahresabrechnung und die CO₂-Aufteilung. Mietzahlungen zieht das Portal nicht ein – Ihr Mietkonto bleibt Ihres.

Sehen Mieter die Finanzen der Gemeinschaft?+

Nein. Jede Rolle sieht nur das, was sie betrifft: Mieter melden Schäden, lesen Aushänge, sehen eigene Dokumente und Zählerstände. Rückstandslisten, Buchungen und Abrechnungen der WEG bleiben für sie unsichtbar – jede Datei wird nur nach Berechtigungsprüfung ausgeliefert.

Kostet der Zugang für Mieter extra?+

Nein. Alle Zugänge sind in jedem Tarif inklusive – Eigentümer, Beirat und Mieter. Abgerechnet wird je Einheit, nicht je Nutzer; ob eine Wohnung selbst bewohnt oder vermietet ist, ändert am Preis nichts.

Was ist mit Mietern ohne E-Mail-Adresse?+

Für sie erstellt das Portal ein Zugangsschreiben zum Ausdrucken: ein Brief mit Benutzername und Erst-Passwort, den Sie in den Briefkasten werfen. Beim ersten Anmelden legt der Mieter dann sein eigenes Passwort fest.

Gemeinschaft und Sondereigentum – ein Portal

Richten Sie Ihre WEG kostenlos ein und laden Sie Eigentümer, Beirat und Mieter dazu – alle Zugänge inklusive.

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