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Mehrfamilienhaus mit Balkonen

Partnerprogramm für Hausverwaltungen

Kleine WEGs gut weiterempfehlen.

Sie können ein Mandat nicht annehmen? Dann können Sie kleine WEGs gut weiterempfehlen: Geben Sie der WEG einen Weg zur Selbstverwaltung — und erhalten Sie eine transparente Provision.

Als Partner bewerben

Testbetrieb · Vertragsentwurf zur fachlichen Prüfung

20 %auf bezahlten Netto-Abo-Umsatz

Bis zu 24 Monateab der ersten bezahlten Aborechnung

Keine Mindestleistungkein Gebiet, keine Vertriebspflicht

Wenn die WEG zu klein für Ihr Angebot ist.

Wenn eine WEG mit wenigen Einheiten wirtschaftlich nicht zu Ihrem Verwaltungsangebot passt oder Ihnen die Kapazitäten fehlen, können Sie mit Ihrer Absage eine mögliche Alternative empfehlen: wegportal24 für die Selbstverwaltung.

Das Portal unterstützt die Eigentümergemeinschaft dabei, ihre WEG selbst zu organisieren. Es übernimmt keine klassische Vollverwaltung.

Nach der Partnerfreigabe und Vertragsannahme geben Sie der anfragenden Person Ihren persönlichen Partnerlink. Die interessierte Person informiert sich selbst und entscheidet über eine Anmeldung. Personenbezogene Daten aus der Anfrage werden dabei nicht automatisch an wegportal24 weitergegeben.

Ein bestehendes Verwaltungsmandat muss offengelegt werden; die Provision bleibt bis zur Prüfung gesperrt.

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Eine Lösung für Anfragen, die Sie nicht übernehmen.

wegportal24 unterstützt selbstverwaltete Wohnungseigentümergemeinschaften bei Finanzen, Versammlungen und Kommunikation. Sie geben nur eine Empfehlung weiter. Der Vertrag mit der WEG und der Betrieb des Portals liegen bei der Verwaltung hinter wegportal24.

1. Bewerben und freigeben lassen

Sie bestätigen Ihre E-Mail-Adresse. Wir prüfen Ihre Bewerbung; anschließend nehmen Sie die Vereinbarung an und ergänzen Ihre Steuer- und Bankangaben.

2. Eine passende WEG empfehlen

Geben Sie Ihren persönlichen Link oder Code an eine interessierte WEG weiter, die Sie aktuell nicht selbst verwalten. Die WEG registriert sich selbst.

3. Provision nachvollziehen

Nach bezahlten Aborechnungen sehen Sie Ihre Provision. Monatliche Gutschriften und ein prüfbarer Auszahlungsstand stehen im eigenen Portal bereit.

So sieht eine Beispielprovision aus.

Sechs Einheiten im Tarif Basic, ohne Stellplätze, mit der bestehenden Mengenstaffel. Aus jedem tatsächlich bezahlten Monatsabo entsteht die folgende Provision.

Das Beispiel setzt 24 vollständig bezahlte Monate und unveränderte Preise voraus. Kundenende, Erstattungen und Leistungszeiträume können den Anspruch verkürzen. Die Provision ist netto; gegebenenfalls kommt Umsatzsteuer des Partners hinzu.

Tarife und Mengenstaffel ansehen
Monatsabo der WEG inkl. 19 % Umsatzsteuer
54,00 €
Bezahlter Netto-Abo-Umsatz
45,38 €
Provision pro vollständig bezahltem Monat
9,08 €
Beispielsumme über 24 Monate
217,92 €

Ausgezahlt wird ab kumuliert 50,00 € Netto-Provision zuzüglich gegebenenfalls Partner-Umsatzsteuer. Nach Ende des Partnervertrags und aller zugeordneten Provisionsphasen wird ein positiver Schlussrest auch unter der Grenze ausgezahlt – Einzelheiten unter „Wann werde ich ausgezahlt?“.

Ihre Rolle bleibt klar.

Sie sagen eine Anfrage ab.

Sie können der WEG eine sachliche Alternative nennen, ohne ein Mandat oder eine Beratungspflicht aus diesem Programm zu übernehmen. Prüfen Sie die konkrete Empfehlung und Ihre bestehenden Pflichten.

Sie beenden ein Mandat.

Empfehlen Sie erst nach dem Ende Ihres Verwaltungsmandats. Besteht es noch, muss die WEG dies offenlegen; die Provision bleibt bis zur Prüfung gesperrt. Sie schließen keine Verträge für wegportal24 und nehmen kein Geld entgegen.

Fragen zum Partnerprogramm

Welche Aufgabe übernehme ich?

Sie geben einen Link oder Code an eine interessierte, selbstverwaltete WEG weiter. Sie beraten nicht zum Vertrag, verhandeln nicht, schließen nichts ab und nehmen kein Geld entgegen. Es gibt keine Mindestleistung und kein Gebiet.

Welche Haftung übernehme ich?

Der Partnervertrag macht Sie nicht zum Anbieter des Portals und erteilt keine Vertretungsmacht. Für eigene falsche Aussagen, unzulässige Werbung oder verletzte Pflichten können Sie dennoch verantwortlich sein. Eine allgemeine Haftungsfreiheit wird nicht versprochen; bestehende Verwaltungsverträge und die konkrete Empfehlung sind gesondert zu prüfen.

Welche WEGs darf ich empfehlen?

Für dieses Programm kommen WEGs infrage, die Sie derzeit nicht selbst verwalten, etwa abgelehnte Anfragen oder bereits beendete Mandate. Besteht noch ein Verwaltungsmandat, muss dies offengelegt werden; die Provision wird zur Prüfung gesperrt.

Wie berechnet sich die Provision?

20 % der tatsächlich bezahlten Netto-Abo-Umsätze nach Rabatten, einschließlich wiederkehrender Stellplatzentgelte. Keine Umsatzsteuer und kein Abzug von Stripe-Gebühren. Erstattungen und tatsächliche Rückbelastungen werden durch Gegenposten berücksichtigt.

Wie lange läuft die Provision?

Höchstens 24 Monate ab der ersten positiven bezahlten Aborechnung. Das wirksame Kundenende stoppt künftige Provision früher. Die erste vollständig bezahlte Rechnung wird auch bei verspäteter Zahlung nicht am Zahlungstag gekürzt; das Kundenende bleibt maßgeblich. Kostenlose und unbezahlte Monate erzeugen keinen Anspruch; sie verlängern die Phase nicht.

Wann werde ich ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt nach monatlicher Gutschrift und Prüfung ab kumuliert 50,00 € Netto-Provision zuzüglich gegebenenfalls Partner-Umsatzsteuer. Geringere Beträge werden vorgetragen. Es gibt keine monatliche Mindestleistung. Nach Ende des Partnervertrags und aller zugeordneten Provisionsphasen wird ein positiver Schlussrest auch unter der Grenze ausgezahlt, sobald offene Prüffälle geklärt sind.

Welche Steuerangaben brauche ich?

Sie erklären Ihren aktuellen Steuerstatus und hinterlegen Steuernummer oder USt-IdNr. Bei Regelbesteuerung kommt die zutreffende Umsatzsteuer hinzu; bei Kleinunternehmerbefreiung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Änderungen müssen rechtzeitig erklärt werden. Ausländische und ungeklärte Steuerfälle bleiben vor der Abrechnung gesperrt. Eine Steuerberaterfreigabe ist keine gesetzliche Voraussetzung.

Welche Daten meiner empfohlenen WEG sehe ich?

Nur neutrale Kennung, Einheitenzahl, Tarif, Status, Beginn und Ende der Provisionsphase sowie Provisionssummen. Keine Eigentümernamen, Anschriften, E-Mails, Dokumente oder einzelnen Zahlungsdaten.

Kann eine bestehende WEG nachträglich zugeordnet werden?

Eine Zuordnung entsteht bei der Registrierung: bewusst eingegebener gültiger Code vor gespeicherter Empfehlung. Nachträgliche Zuordnungen sind nur begründete und protokollierte Betreiberkorrekturen; es gibt keine automatische rückwirkende Provision auf beliebige Bestandskunden.

Kann ich kündigen oder einer Gutschrift widersprechen?

Der Vertragsentwurf sieht eine Kündigung in Textform mit 30 Tagen Frist vor. Bestehende zulässige Phasen laufen längstens bis zum jeweiligen Ende nach. Gutschriften können Sie im Portal mit Begründung beanstanden; die organisatorische 14-Tage-Prüffrist schließt einen späteren gesetzlichen Widerspruch nicht aus. Mit wirksamem Widerspruch entfällt die Rechnungswirkung; Korrekturen erfolgen durch Storno und Ersatzbeleg.

Darf ich beliebige E-Mails mit dem Link versenden?

Nein. Das Programm erlaubt keine unverlangte Werbung. Einwilligung, Betroffenenrechte und Ihre Pflichten gegenüber der WEG bleiben zu beachten. Sachliche Empfehlungstexte und Materialien ersetzen keine Prüfung der konkreten Ansprache.

Als Hausverwaltung bewerben

Ihre Bewerbung ist unverbindlich. Die E-Mail-Bestätigung und unsere Freigabe gehen dem Partnerkonto voraus. Im aktuellen Testbetrieb stellt die Betreiberin Bestätigungs- und Einladungsnachrichten manuell als Entwurf bereit.