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Finanzen

Hausgeld berechnen, einziehen und Rückstände richtig mahnen

Stand 04.10.2026 9 Minuten Lesezeit Geprüft von der Redaktion wegportal24 am 04.10.2026
KI-generiertes Titelbild: Hausgeld berechnen, einziehen und Rückstände richtig mahnen

Auf einen Blick

Das Hausgeld ist der monatliche Vorschuss, den jeder Eigentümer auf die Kosten der Gemeinschaft und die Erhaltungsrücklage zahlt; seine Höhe ergibt sich aus dem beschlossenen Wirtschaftsplan. Ist ein fester Fälligkeitstag beschlossen, kommt ein Eigentümer, der nicht zahlt, ohne Mahnung in Verzug. Er schuldet dann Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, seit dem 1. Juli 2026 also 6,52 % im Jahr.

Inhalt
  1. Was im Hausgeld steckt
  2. Hausgeld berechnen
  3. Was Vermieter auf Mieter umlegen dürfen
  4. Dauerauftrag oder Lastschrift
  5. Wenn jemand nicht zahlt
  6. Was ein Eigentümer nicht darf
  7. Muster: Mahnung wegen Hausgeldrückstand
  8. Hausgeld und Mahnwesen in wegportal24

Was im Hausgeld steckt

Mit dem Hausgeld, oft auch „Wohngeld“ genannt, bezahlt die Gemeinschaft die laufenden Kosten des Gemeinschaftseigentums: Versicherung, Wasser, Müll, Allgemeinstrom, Reinigung, bei Zentralheizung auch Heizung und Warmwasser, dazu Wartung, Verwaltung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Kosten der eigenen Wohnung stecken nicht darin, also weder die Grundsteuer, die das Finanzamt je Wohnung festsetzt, noch der Wohnungsstrom oder ein Darlehen.

Die Zahlungspflicht entsteht erst durch den Beschluss über die Vorschüsse (§ 28 Abs. 1 WEG). Ohne Beschluss muss niemand Hausgeld zahlen. → Wirtschaftsplan erstellen

Hausgeld berechnen

Jede Kostenart wird nach ihrem Schlüssel auf die Einheiten verteilt, die Anteile werden addiert, die Jahressumme durch zwölf geteilt.

Im Rechenbeispiel aus dem Ratgeber zum Wirtschaftsplan plant eine Gemeinschaft mit sechs Wohnungen 27.570 € im Jahr. Wohnung 3 hat 180/1.000 Miteigentumsanteile; für Heizung und Warmwasser wird ihr ein voraussichtlicher Anteil von 17 % an den Gesamtkosten angesetzt:

Anteil Rechnung Betrag
Heizung/Warmwasser 9.000 € × 17 % 1.530,00 €
Übrige Kosten und Rücklage 18.570 € × 180/1.000 3.342,60 €
Jahresbetrag 4.872,60 €
Hausgeld im Monat 4.872,60 € ÷ 12 406,05 €

Wird zusätzlich eine Kostenart anders verteilt, etwa Wasser nach Zählern oder ein Aufzug nach Einheiten, rechnen Sie diese einzeln und addieren.

Was Vermieter auf Mieter umlegen dürfen

Ein vermietender Eigentümer darf nur Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung umlegen, und auch nur, wenn der Mietvertrag es vorsieht.

Typischerweise umlegbar Nicht umlegbar
Wasser/Abwasser, Müll, Allgemeinstrom, Hausreinigung, Gartenpflege, Gebäude- und Haftpflichtversicherung, Heizung/Warmwasser, Schornsteinfeger, Wartung der Rauchmelder Verwaltungskosten, Erhaltungsrücklage, Instandhaltung und Reparaturen, Kontoführung, Rechtsberatung

Laufende Kabel-TV-Gebühren dürfen seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr umgelegt werden. → Funktion: Betriebskostenabrechnung

Dauerauftrag oder Lastschrift

Ein Dauerauftrag ist einfach eingerichtet. Ändert sich das Hausgeld, muss allerdings jeder Eigentümer selbst daran denken, den Betrag anzupassen. Vergisst das jemand, entstehen genau die kleinen Rückstände, die später mühsam nachgehalten werden.

Bei der SEPA-Lastschrift zieht die Gemeinschaft ein, und Änderungen greifen von selbst. Dafür braucht sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die sie bei der Deutschen Bundesbank beantragt, ein unterschriebenes Mandat je Eigentümer und eine Vereinbarung mit der Bank über den Lastschrifteinzug.

In beiden Fällen gilt: Führen Sie eine Liste offener Posten mit Soll, Ist und Saldo je Einheit. Nur so fällt ein Rückstand auf, solange er noch klein ist.

Wenn jemand nicht zahlt

Verzug ohne Mahnung. Mit einem festen Fälligkeitstag, etwa „zum dritten Werktag eines Monats“, ist die Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt. Wer nicht zahlt, ist mit Ablauf dieses Tages in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Gemahnt wird trotzdem, als Nachweis und weil sich vieles mit einer freundlichen Erinnerung klärt.

Verzugszinsen. Hausgeld ist keine Entgeltforderung für eine Lieferung oder Leistung. Deshalb gilt immer der Satz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB), auch wenn eine Firma Eigentümerin ist, und nicht die 9 Punkte des Absatzes 2. Der Basiszinssatz beträgt seit dem 01.07.2026 1,52 %, der Verzugszins also 6,52 % im Jahr.

Rechenbeispiel: 1.200 € Rückstand, 90 Tage Verzug:
1.200 € × 6,52 % × 90/365 = 19,29 € Verzugszinsen.

Die Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB fällt beim Hausgeld aus demselben Grund regelmäßig nicht an.

Mahnstufen, die sich bewährt haben:

  1. Zahlungserinnerung, freundlich, mit Kontostand und Frist.
  2. 1. Mahnung mit Rückstand, Verzugszinsen und einer Frist von 10 bis 14 Tagen.
  3. 2. Mahnung als letzte Mahnung mit dem Hinweis auf gerichtliche Schritte.
  4. Gerichtliches Mahnverfahren beim zentralen Mahngericht des Bundeslandes, auch online, oder Klage beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt (§ 43 Abs. 2 WEG). Ohne Verwalter vertreten die Eigentümer die Gemeinschaft gemeinsam (§ 9b Abs. 1 Satz 2 WEG). Den Antrag oder die Vollmacht für einen Anwalt unterschreiben dann die übrigen Eigentümer gemeinsam, in der Zweiergemeinschaft der andere Eigentümer allein (BGH, Urteil vom 16.09.2022, V ZR 180/21). Ein bloßer Mehrheitsbeschluss ersetzt die gesetzliche Gesamtvertretung nicht. Eine Bevollmächtigung muss wirksam durch die vertretungsberechtigten Eigentümer erfolgen; für die Vertretung vor Gericht gilt zusätzlich § 79 ZPO. Lassen Sie sich hier im Zweifel anwaltlich beraten. → WEG ohne Verwalter

Legen Sie in der Versammlung fest, ab welchem Rückstand und nach welcher Frist die Gemeinschaft vor Gericht geht. Dann muss das niemand im Einzelfall gegen seinen Nachbarn entscheiden.

In einer Zwangsversteigerung werden Hausgeldrückstände übrigens vor vielen anderen Gläubigern bedient (Rangklasse 2 nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG, begrenzt auf 5 % des Verkehrswerts).

Was ein Eigentümer nicht darf

  • Hausgeld zurückhalten, weil die Jahresabrechnung fehlt oder ihm eine Entscheidung nicht passt. Ein Zurückbehaltungsrecht gegen Hausgeldforderungen gibt es nicht (BGH, Urteil vom 14.11.2025, V ZR 190/24).
  • Eigenmächtig aufrechnen. Das ist nur in engen Ausnahmen zulässig, etwa mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen. Der BGH trennt dabei ausdrücklich zwischen einer solchen Aufrechnung und dem Zurückhalten des Hausgelds, das ausgeschlossen ist (Urteil vom 14.11.2025, V ZR 190/24).
  • Beträge kürzen, weil er einen Beschluss angefochten hat. Der Beschluss gilt, bis ein Gericht ihn aufhebt, es sei denn, er ist ausnahmsweise nichtig.

Muster: Mahnung wegen Hausgeldrückstand

Hausgeld Wohnung Nr. [x] – Mahnung

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],

für Ihre Wohnung Nr. [x] sind laut Beschluss über die Vorschüsse vom [Datum], TOP [x], monatlich [Betrag] € Hausgeld zum [Fälligkeitstag] fällig. Für die Monate [Monate] ist bis heute kein bzw. nur ein Teilbetrag eingegangen. Offen sind:

Hausgeld [Monate]: [Betrag] €
Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 1 BGB) bis [Datum]: [Betrag] €
Gesamt: [Betrag] €

Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum [Datum, 10–14 Tage] auf das Konto der Gemeinschaft, IBAN [ ]. Sollte sich Ihre Zahlung mit diesem Schreiben überschnitten haben, betrachten Sie es bitte als gegenstandslos. Nach Ablauf der Frist wird die Gemeinschaft die Forderung gerichtlich geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen – [Verwalter/in bzw. ermächtigte/r Eigentümer/in]

Bleiben Sie sachlich. Mit dem Empfänger teilen Sie sich auch nach der Zahlung noch das Treppenhaus.

In der Praxis

Hausgeld und Mahnwesen in wegportal24

Sobald der Wirtschaftsplan beschlossen ist, legt wegportal24 die monatlichen Sollstellungen je Einheit an. Kontoauszüge laden Sie als CSV-, MT940- oder CAMT.053-Datei hoch. Das Portal erkennt doppelte Buchungen und schlägt anhand des Verwendungszwecks vor, welche Zahlung zu welcher Einheit gehört. Die offenen Posten zeigen Soll, Ist und Saldo je Einheit. Für den Einzug erzeugt das Portal eine SEPA-Lastschriftdatei mit den Mandaten je Einheit, die Sie im Online-Banking hochladen. Das Mahnwesen hat drei Stufen: Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung. Die Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 BGB weist es aus, sobald Sie den aktuellen Basiszinssatz hinterlegt haben.

→ Funktion: Hausgeld & Mahnwesen · Offene Posten · SEPA-Lastschrift · Kostenlos starten

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Hausgeld üblicherweise?

Das hängt stark von Heizungsart, Rücklage, Größe und Ausstattung des Hauses ab; eine verlässliche allgemeine Zahl je Quadratmeter gibt es nicht. Verbindlich ist allein der beschlossene Wirtschaftsplan Ihrer Gemeinschaft. Wie er entsteht, zeigt das Rechenbeispiel oben.

Muss ich Hausgeld zahlen, wenn ich den Beschluss angefochten habe?

Ja. Der Beschluss gilt, bis ein Gericht ihn aufhebt, es sei denn, er ist ausnahmsweise nichtig.

Kann die Gemeinschaft Mahngebühren verlangen?

Ersetzt verlangt werden können tatsächlich entstandene, angemessene Kosten der Rechtsverfolgung. Pauschalen setzen eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung voraus. Ob ein Mehrheitsbeschluss genügt, ist seit der Reform 2020 umstritten.

Wer haftet für Hausgeldschulden nach einem Verkauf?

Für Rückstände, die vor dem Eigentumsübergang fällig wurden, haftet grundsätzlich der Verkäufer, nicht der Käufer. Etwas anderes gilt nur, wenn eine Haftung des Erwerbers vereinbart und ausdrücklich im Grundbuch eingetragen ist (§ 7 Abs. 3 Satz 2 WEG); eine Klausel nur in der Gemeinschaftsordnung reicht bei einem Erwerb ab 2026 nicht mehr (§ 48 Abs. 3 WEG). Käufer sollten sich trotzdem bestätigen lassen, dass nichts offen ist.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: 04.10.2026.

Rechtsgrundlagen: §§ 9b, 28, 43 WEG · § 79 ZPO · §§ 286, 288, 247 BGB · § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG · BetrKV · BGH V ZR 190/24 (14.11.2025) · BGH V ZR 180/21 (16.09.2022) · Deutsche Bundesbank: Basiszinssatz 1,52 % ab 01.07.2026

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