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Finanzen

Kosten der Hausverwaltung: Was die WEG-Verwaltung 2026 kostet

Stand 09.10.2026 8 Minuten Lesezeit Geprüft von der Redaktion wegportal24 am 09.10.2026
KI-generiertes Titelbild: Kosten der Hausverwaltung: Was die WEG-Verwaltung 2026 kostet

Auf einen Blick

Die Kosten der Hausverwaltung einer WEG bestehen aus einer Grundvergütung je Einheit und Monat und Sondervergütungen für Leistungen außerhalb des Grundpakets. Nach dem VDIV-Branchenbarometer 2026 lag die Grundvergütung für WEG-Verwaltung 2025 im Schnitt bei 29,12 € netto je Einheit und Monat. Für 2026 planen die Verwaltungen 31,77 €. Kleine Gemeinschaften zahlen je Einheit eher mehr. Bei sechs Wohnungen kostet eine Verwaltung damit schnell über 2.000 € im Jahr.

Inhalt
  1. Woraus sich die Kosten zusammensetzen
  2. Was eine WEG-Verwaltung 2026 kostet
  3. Sondervergütungen
  4. Rechenbeispiel: sechs Wohnungen
  5. Vergleich mit der Selbstverwaltung
  6. Wer die Kosten trägt
  7. Muster: Vergütungsregelung
  8. Kosten mit wegportal24

Was eine Verwaltung kostet, hängt von Größe, Region und Leistungsumfang ab, und Angebote lassen sich schwer vergleichen, weil die einen netto und die anderen brutto rechnen. Dieser Artikel ordnet die aktuellen Zahlen ein, rechnet ein Beispiel für sechs Wohnungen durch, vergleicht mit der Selbstverwaltung und zeigt, was in einer Vergütungsvereinbarung stehen sollte.

Woraus sich die Kosten der Hausverwaltung zusammensetzen

Eine Verwaltungsvergütung hat fast immer zwei Teile:

  • Grundvergütung: ein fester Betrag je Einheit und Monat für die Grundleistungen. Dazu gehören in der Regel die gesetzlichen Aufgaben: eine ordentliche Versammlung im Jahr, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht, Hausgeldverwaltung, Beschluss-Sammlung, laufende Verwaltung und Notmaßnahmen (§§ 24, 27, 28 WEG). Einen Überblick gibt der Artikel zu den Aufgaben der Hausverwaltung.
  • Sondervergütungen: zusätzliche Beträge für Leistungen, die über das Grundpaket hinausgehen, als Stundensatz oder Pauschale.

Manche Verwaltungen verlangen außerdem einen Mindestbetrag je Anlage, unabhängig von der Zahl der Einheiten. Für kleine Häuser ist das oft der entscheidende Posten. Die Vergütung für die Verwaltung des Sondereigentums, also der vermieteten Wohnung, ist ein eigener Vertrag des einzelnen Eigentümers und gehört nicht zu den Kosten der Gemeinschaft.

Was eine WEG-Verwaltung 2026 kostet

Zwei aktuelle Erhebungen liefern belastbare Zahlen:

Erhebung Ergebnis
VDIV-Branchenbarometer 2026 (Befragung unter Verwaltungen, 1.078 Teilnehmer) WEG-Verwaltung 2025: im Schnitt 29,12 € netto je Einheit und Monat (+2,7 %); Mietverwaltung 30,19 €. Für 2026 angestrebte Regelvergütung: 31,77 € (+9,1 %).
Verwalterentgeltstudie 2026 von BVI und IVD (Center for Real Estate Studies) Neuverträge in der WEG-Verwaltung: Basissätze zwischen 29,75 € und 47,60 € brutto je Einheit und Monat, je nach Größe. Bei Anlagen mit mehr als 99 Einheiten liegen sie rund 38 % unter denen von Anlagen mit bis zu zehn Einheiten.

Die Zahlen sind nicht direkt vergleichbar: Das Branchenbarometer nennt Durchschnittswerte aller Verträge, die Entgeltstudie Basissätze für neue Verträge, und Neuverträge liegen nach der Studie im Schnitt fünf Euro netto über Bestandsverträgen. Beide zeigen aber dieselbe Richtung: Verwaltung wird teurer, und kleine Gemeinschaften zahlen je Einheit mehr als große.

Hinzu kommt der Mangel. Schon 2024 gaben nach dem VDIV-Branchenbarometer 43 % der Verwaltungen an, eine Mindestobjektgröße zu haben. Wer ein Haus mit vier oder sechs Wohnungen verwaltet haben will, findet oft gar kein Angebot. Was dann zu tun ist, steht im Artikel Keine Hausverwaltung gefunden.

Sondervergütungen

Nach der Verwalterentgeltstudie 2026 werden in der WEG-Verwaltung vor allem diese Leistungen gesondert vergütet:

  • bauliche Maßnahmen, etwa Ausschreibung, Vergabe und Überwachung einer Sanierung,
  • Veräußerungszustimmungen, wenn die Gemeinschaftsordnung für den Verkauf einer Wohnung die Zustimmung des Verwalters verlangt (§ 12 WEG),
  • gerichtliche Vertretungen, etwa in Beschlussklagen.

Je nach Vertrag kommen weitere Positionen hinzu, etwa für eine zusätzliche Versammlung, die einzelne Eigentümer verlangt haben. Prüfen Sie bei jedem Angebot, welche Leistungen im Grundpreis stecken und welche extra kosten. Ein günstiger Grundpreis mit langer Liste an Sondervergütungen kann am Ende teurer sein als ein höherer Grundpreis ohne Zuschläge.

Rechenbeispiel: sechs Wohnungen

Eine Gemeinschaft mit sechs Wohnungen holt Angebote ein. Gerechnet mit den Zahlen der beiden Erhebungen:

Grundlage je Einheit und Monat im Jahr für 6 Einheiten
VDIV-Schnitt 2025, netto 29,12 € 2.096,64 €
VDIV-Schnitt 2025 zuzüglich 19 % Umsatzsteuer 34,65 € 2.495,00 €
VDIV-Plan 2026, netto 31,77 € 2.287,44 €
Entgeltstudie 2026, Basissatz brutto, untere Grenze 29,75 € 2.142,00 €
Entgeltstudie 2026, Basissatz brutto, obere Grenze 47,60 € 3.427,20 €

Sondervergütungen kommen hinzu. Weil kleine Anlagen am oberen Rand liegen, ist für sechs Wohnungen eher mit dem oberen Teil der Spanne zu rechnen, sofern sich überhaupt eine Verwaltung findet. Verwaltungen stellen ihre Vergütung in der Regel mit Umsatzsteuer in Rechnung. Vergleichen Sie Angebote deshalb immer brutto.

Vergleich mit der Selbstverwaltung

Verwaltet sich die Gemeinschaft selbst, entfällt die Vergütung einer externen Verwaltung. Kostenlos ist die Selbstverwaltung trotzdem nicht:

  • Zeit: Jemand muss Plan, Abrechnung, Versammlung und Buchhaltung übernehmen. Das ist der größte Posten, auch wenn er nicht auf einer Rechnung steht.
  • Aufwandsentschädigung: Bestellt die Gemeinschaft einen Miteigentümer zum Verwalter, kann sie ihm eine Aufwandsentschädigung zahlen. Mehr im Artikel über den Verwaltervertrag.
  • Versicherung: eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den Eigentümer-Verwalter, wenn die Gemeinschaft sie abschließt.
  • Werkzeug: Tabellenkalkulation und Ordner oder eine Software.
  • Konto: Kontoführungsgebühren fallen bei jeder Verwaltung an, siehe WEG-Konto bei Selbstverwaltung.

Eine Software ersetzt keinen Verwalter, aber sie nimmt die Rechenarbeit ab und hält Fristen im Blick. Mit wegportal24 kostet das für sechs Wohnungen im Tarif Basic höchstens 720 € im Jahr (6 × 10 € × 12 Monate, Bruttopreis), im Tarif Verwalter-Plus höchstens 1.000,80 € (6 × 13,90 € × 12). Ab fünf Einheiten gibt es einen Mengenrabatt, den genauen Betrag zeigt der Preisrechner auf der Preisseite. Stellplätze und Garagen kosten pauschal 1 € je Stellplatz und Monat.

Wer die Kosten trägt

Die Vergütung des Verwalters gehört zu den Kosten der Gemeinschaft. Jeder Eigentümer trägt sie nach seinem Miteigentumsanteil, sofern die Gemeinschaftsordnung nichts anderes bestimmt (§ 16 Abs. 2 Satz 1 WEG). Die Gemeinschaft kann aber beschließen, die Verwaltervergütung anders zu verteilen, etwa gleichmäßig je Einheit (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG). Das liegt nahe, weil der Aufwand des Verwalters je Wohnung kaum von ihrer Größe abhängt.

Vermieter können die Kosten der WEG-Verwaltung nicht auf ihre Mieter umlegen. Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV). In der Hausgeldabrechnung des Eigentümers stehen sie deshalb bei den nicht umlagefähigen Kosten.

Muster: Vergütungsregelung im Verwaltervertrag

§ 6 Vergütung
(1) Die Grundvergütung beträgt [Betrag] € je Einheit und Monat zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit [Betrag] € brutto. Stellplätze mit eigenem Grundbuchblatt werden mit [Betrag] € je Monat berechnet.
(2) Die Grundvergütung deckt alle Aufgaben nach §§ 24, 27 und 28 WEG ab, einschließlich einer ordentlichen Eigentümerversammlung im Jahr, des Wirtschaftsplans, der Jahresabrechnung mit Vermögensbericht und der Führung der Beschluss-Sammlung.
(3) Gesondert vergütet werden ausschließlich: [Leistung, Betrag oder Stundensatz]. Andere Leistungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform vergütet.
(4) Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Eine Anpassung bedarf eines Beschlusses der Eigentümer.

Wichtig sind vor allem Absatz 1 und 3: Steht brutto oder netto ausdrücklich da, und ist die Liste der Sondervergütungen abschließend? Vergütung und Vertrag beschließt die Gemeinschaft, für sie unterschreibt der Beiratsvorsitzende oder ein ermächtigter Eigentümer (§ 9b Abs. 2 WEG).

In der Praxis

Kosten mit wegportal24

wegportal24 rechnet je Einheit und Monat: Basic 10 €, Verwalter-Plus 13,90 € mit Ticket-Weg zu einem zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG. Alle Preise sind Bruttopreise, alle Zugänge für Eigentümer, Beirat und Mieter sind inklusive, und es gibt keine Mindestlaufzeit. Einrichten und Ansehen ist im Tarif Start kostenlos und ohne Zahlungsdaten. Das Portal ist für Gemeinschaften mit 2 bis 12 Einheiten gedacht. Größere Gemeinschaften verweist es an die Verwaltung hinter wegportal24.

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Häufige Fragen

Was kostet eine Hausverwaltung pro Wohnung?

Nach dem VDIV-Branchenbarometer 2026 lag die Grundvergütung für WEG-Verwaltung 2025 im Schnitt bei 29,12 € netto je Einheit und Monat. Für neue Verträge nennt die Verwalterentgeltstudie 2026 Basissätze von 29,75 € bis 47,60 € brutto, kleine Anlagen eher am oberen Rand. Sondervergütungen kommen hinzu.

Warum zahlen kleine Gemeinschaften mehr je Wohnung?

Viele Aufgaben kosten die Verwaltung in einem Haus mit sechs Wohnungen fast genauso viel Zeit wie in einem mit dreißig: eine Versammlung, ein Wirtschaftsplan, eine Abrechnung. Verteilt auf weniger Einheiten wird jede teurer.

Darf die Verwaltung die Vergütung einfach erhöhen?

Nein. Die Vergütung steht im Vertrag, und eine Änderung braucht einen Beschluss der Gemeinschaft. Eine Preisanpassungsklausel muss im Vertrag vereinbart sein.

Kann ich die Verwaltungskosten von der Steuer absetzen?

Vermieter können ihren Anteil an den Verwaltungskosten in der Regel als Werbungskosten geltend machen. Ob und wie, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Zahlen nach den genannten Erhebungen, Stand: 09.10.2026.

Rechtsgrundlagen und Quellen: §§ 9b, 12, 16, 24, 27, 28 WEG · § 1 BetrKV · VDIV-Branchenbarometer 2026 · Verwalterentgeltstudie 2026 von BVI und IVD (veröffentlicht 22.04.2026)

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